Förderungen
Eingliederungshilfe COME BACK (AMS)
Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen
Voraussetzungen:
- Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitssuchenden, die mind. 6 Monate (unter 25-Jährige) bzw. 12 Monate (ab 25 Jahren) arbeitslos sind
- Arbeitsverhältnis mit vorgemerkten Arbeitslosen (Frauen ab 45, Männer ab 50 Jahren)
- Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber
Ausmaß:
- max. 66,7% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten)
- Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, max. bis zu 2 Jahren gewährt werden
(Weitere Infos unter: www.ams.at)
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF - Ziel 2 (AMS)
Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen ohne Matura, WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre
Voraussetzung:
- nur für Personen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden
- Vorlage eines Bildungsplanes
- Förderungsantrag muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht werden
Ausmaß:
zwei Drittel der Kursgebühren, Förderung von Frauen ab 45 Jahre drei Viertel der
Kursgebühren von max. € 10.000,-
(Weitere Infos unter: www.ams.at und AMS Geschäftsstellen der Bundesländer, da regional unterschiedliche Regelungen möglich sind)
Förderung der Lehrlingsausbildung
Wer wird gefördert: Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen
Was wird gefördert: Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, von Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, von TeilnehmerInnen an einer integrativen Berufsausbildung, von Erwachsenen (über 19 Jahre)
Voraussetzungen:
- Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung gebunden.
- regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich
Ausmaß: von der Personengruppe abhängig, bis zu € 755,- möglich
(Weitere Infos unter: www.ams.at)
Solidaritätsprämienmodell (AMS)
Wer wird gefördert: Unternehmen, die mit ihren ArbeitnehmerInnen Arbeitsverhältnisse haben, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und in den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes(AVRAG) fallen oder die auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen,wenn eine dem AVRAG analoge Regelung geschaffen wird.
Was wird gefördert: Arbeitsverhältnisse von (Solidaritäts-) ArbeitnehmerInnen, die ihre Normalarbeitszeit bis zum Ausmaß von 50% reduzieren
Voraussetzung: Begehrenseinbringung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses der Ersatzarbeitskraft
Ausmaß: 100 % des vom Arbeitgeber gewährten Lohnausgleichs, maximal bis zu 50 % des entfallenen Entgelts und den zusätzlichen Aufwand für Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, der durch die Verpflichtung des Arbeitgebers entsteht
(Weitere Infos unter: www.ams.at)
TOP Tourismus Förderung – Beratung und Ausbildung
Wer wird gefördert: Klein- und Mittelbetriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Was wird gefördert: Beratungs- und Ausbildungskosten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Voraussetzungen: schlüssiges Unternehmenskonzept, der Antrag muss vor Beginn der Beratung bzw. Ausbildung eingebracht werden
Ausmaß: 50 % der förderbaren Kosten, Untergrenze der geförderten Kosten € 5.000,–
(Weitere Infos unter: www.oeht.at)
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe (AMS)
Wer wird gefördert: alle Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe, die inder Woche vor dem (geplanten) Saisonbeginn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und mitfinanzieren
Was wird gefördert: arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Qualifizierung
Voraussetzungen: Das Begehren muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingereicht werden.
Ausmaß: 90 % der Weiterbildungskosten
(Weitere Infos unter: www.ams.at)
Neugründungsförderungsgesetz
Wer wird gefördert: Neugründung eines Unternehmens und entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung
Was wird gefördert: finanzielle Hilfestellung bei Neugründung
Voraussetzungen: amtliche Formulare Neufö1 bei Neugründung, Neufö3 bei Übertragung ausfüllen und Bestätigung der Berufsvertretung einholen
Ausmaß: Befreiung von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren, Gesellschaftsteuer, Lohnnebenkosten, Kfz-Ummeldung
(Weitere Infos unter: www.wko.at)
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Förderungen
FRECH - Frauen ergreifen Chancen (waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond)
Wer wird gefördert: berufstätige Frauen, die sich beruflich verändern wollen
Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungskurse
Voraussetzungen:
- Wohnsitz in Wien
- Bildungsabschluss unter dem Maturaniveau
Ausmaß: 90% der Weiterbildungskosten, max. € 3.700,-
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
NOVA Karenz Wien (waff)
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen vor, während und nach der Karenz
Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungskurse sowie Beratung und Berufsorientierung (mit Kinderbetreuung)
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Wien
- aufrechtes Dienstverhältnis, ArbeitnehmerInnen befinden sich in Eltern- oder Pflegekarenz
- ohne aufrechtem Dienstverhältnis aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen
- Mindestalter 18 Jahre
Ausmaß: Aus- und Weiterbildungskosten, max. € 2.700,–
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
PISA PLUS Wien (waff)
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen aus Wien
Was wird gefördert:
- Berufliche Aus- und Weiterbildung
- Nachholen des Hauptschulabschlusses
- Nachholen des außerordentlichen Lehrabschlusses
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Wien
- max. Hauptschulabschluss bzw. Pflichtschulabschluss
- oder über 40 Jahre
Ausmaß:
- max. € 1.100,– für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung
- max. € 2.000,– für das Nachholen des Hauptschulabschlusses bzw. Lehrabschlusses
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
Weiterbildungskonto (waff)
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende
Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungskosten sowie Prüfungsgebühren, sofern diese € 75,– übersteigen
Voraussetzungen:
- Wohnsitz in Wien
- Kurs muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht werden
- Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
Ausmaß:
Für Beschäftigte: 50% der Kosten, max. € 200,–
Für Arbeitslose: 50% der Kosten, max. € 300,–
Für Prüfungen: 80% der Kosten, max. € 450,–
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
Bildungsbonus (waff)
Wer wird gefördert: AbsolventInnen einer Lehre
Was wird gefördert: berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Lehre
- Hauptwohnsitz in Wien
- Kursbeginn innerhalb von 2 Jahren nach Lehrabschluss
- Kurs muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht werden
- Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
Ausmaß: max. € 200,-
Kann auch in Kombination mit dem Weiterbildungskonto des waff eingelöst werden.
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
Personalentwicklung in KMU (waff)
Wer wird gefördert: Wiener KMU
Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen in den Bereichen Soft Skills: Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit und Teamfähigkeit
Voraussetzungen:
- Vorliegen eines Aus- und Weiterbildungskonzeptes
- Durchführung der Schulung von einem externen Schulungsanbieter
- Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („de-minimis“ Regelung)
- Unternehmensstandort in Wien
- Einreichung des Förderantrages vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
Ausmaß: 50% der Weiterbildungskosten, max. € 5.000,– max. Förderungszeitraum von 18 Monaten
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
Personalentwicklung - Interkulturelle Kompetenz (waff)
Wer wird gefördert: Wiener Unternehmen
Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen im Bereich Interkulturelle Kompetenz: Kommunikations-, Handlungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise
Voraussetzung:
- Durchführung der Schulung von einem externen Schulungsanbieter
- Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU ("de-minimis" Regelung)
- Unternehmensstandort in Wien
- Einreichung des Förderantrages vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
Ausmaß: 50 % der Weiterbildungskosten, max. € 10.000,- (max. Förderungszeitraum
von 18 Monaten)
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
Personalentwicklung - Sachgüter Produktion / produktionsnahe Dienstleistungen (waff)
Wer wird gefördert: Wiener Unternehmen
Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung für berufliche Qualifizierung der MitarbeiterInnen
Voraussetzung:
- Zugehörigkeit zu den Branchencodes gemäß "ÖNACE 2008": C 10 bis C 33, E 38, J 58, J 59, J 62, J 63, M 71, M 72, M 74.1, M 74.2, N 82.9 und S 95
- Durchführung der Schulung von einem externen Schulungsanbieter
- Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU ("de-minimis" Regelung)
- Unternehmensstandort in Wien
- Einreichung des Förderantrages vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
Ausmaß: 50 % der Weiterbildungskosten, max. € 10.000,- (max. Förderungszeitraum von
18 Monaten)
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
Innovationsassistenz (waff)
Wer wird gefördert: kleine und mittlere Unternehmen in Wien, die Inno -vations vorhaben umsetzen wollen
Was wird gefördert: Personalkosten, innovationsbezogene Weiterbildungskosten und Beratungskosten
Voraussetzung: Umsetzung von innovativen Projekten
Ausmaß: 50 % des Bruttoentgelts je InnovationsassistentIn, insgesamt max. € 47.000,–, 50 % der Weiterbildungskosten, max. € 7.300,– und 50 % der Beratungskosten, max. € 4.700,– (max. Förderungszeitraum von 18 Monaten)
Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.
(Weitere Infos unter: www.waff.at)
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Förderungen
Kursbeihilfe AK Niederösterreich – Josef Hesoun-Fonds (AK NÖ)
Wer wird gefördert: in NÖ beschäftigte ArbeitnehmerInnen
Was wird gefördert: Fachkurse zur beruflichen Weiterbildung
Voraussetzung: in NÖ beschäftigte/r ArbeitnehmerIn
Ausmaß: 20% der Kurskosten, max. € 437,–
(Weiter Infos unter: noe.arbeiterkammer.at)
NÖ Bildungsförderung (Amt der NÖ Landesregierung)
Wer wird gefördert:
- ArbeitnehmerInnen
- WiedereinsteigerInnen
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
- SozialhifebezieherInnen
- ArbeitnehmerInnen, die Kurse zur Meister/Konzessionsprüfung besuchen
- ArbeitnehmerInnen, die Vorbereitungskurse zum Hauptschulabschluss bzw. für die Berufs/Studienberechtigungsprüfung besuchen
Was wird gefördert: Weiterbildungskurse bei anerkannten Bildungsträgern
Voraussetzungen:
- österr. StaatsbürgerIn oder Bürger eines EWR Mitgliedstaates
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Förderungsantrag muss spätestens 1 Jahr nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
Ausmaß:
- 50% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren sowie KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
- 80% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahren und SozialhilfebezieherInnen
(Weitere Infos unter: www.noel.gv.at/Foerderungen/Foerderungen.html)
InnovationsassistentInnen für KMU
Wer wird gefördert: kleine und mittlere Unternehmen in Niederösterreich ,die einen Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen neu einstellen wollen
Was wird gefördert: Personalkosten, Ausbildungskosten, Beratungskosten
Voraussetzungen: Fixanstellung einer/eines InnovationsassistentIn,Innovationsprojekt
Ausmaß:
- 50 % der Personalkosten, max. jedoch € 12.600,– in den ersten 8 Monaten, 35 %, max. jedoch € 7.717 in den letzten 7 Monaten.
- Anerkannt wird ein monatliches steuerpflichtiges Bruttoentgelt von max. € 2.100,– zuzüglich 50 % Lohnnebenkosten für die Dauer von max. 15 Monaten.
- Basisausbildung an der Donauuniversität Krems, diese Ausbildung wird zu 100% gefördert.
- Die Förderung unterliegt der „de-minimis“ Regelung.
(Weitere Infos unter: www.wko.at)
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Förderungen
InnovationsassistentInnen/-beraterInnen für KMU (Amt der oberösterreichischen Landesregierung)
Wer wird gefördert: kleine und mittlere Unternehmen in Oberösterreich, InnovationsassistentInnen, BeraterInnen
Was wird gefördert: Durchführung von innovativen Projekten, Berufs-ein stieg von InnovationsassistentInnen
Voraussetzungen:
- Fixanstellung einer/eines InnovationsassistentIn
- Begleitung durch eine/n BeraterIn als Coach während der Projektlaufzeit
Ausmaß: 50 % der Personalkosten im ersten Jahr und 25 % der Personalkosten im zweiten Jahr, Übernahme der Kosten der Zusatzausbildung
Erstattung der Kosten für Beratung bis zu 13 Tagen mit einem Tagsatz von max. € 945,– (Programmdauer von zwei Jahren)(Weitere Infos unter: www.innovationsassistent.at; www.land-oberoesterreich.gv.at)
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Förderungen
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF - Phasing Out (AMS)
Wer wird gefördert: KMU mit einer Betriebsstätte im Burgenland
Was wird gefördert: Qualifizierungsmaßnahmenvon ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, ArbeitnehmerInnen ohne Matura, ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre in Qualifizierungsverbünden
Voraussetzung:
- nur für Personen die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in
Elternkarenz befinden - Vorlage eines Bildungsplanes
- Förderungsantrag muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht werden
Ausmaß: drei Viertel der Kursgebühren von max. € 10.000,-
(Weitere Infos unter: www.ams.at)
Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen und leitenden Angestellten (WiBAG)
Wer wird gefördert: GeschäftsführerInnen und leitende Angestellte
Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung sowie Trainings in neuen Technologien (z.B. EDV Betriebssysteme, Standardsoftwareprogramme, spezielle Anwendungsprogramme, Telekommunikation, Elektronik, Mikroelektronik, CAD, CAM, CIM)
Voraussetzungen:
- Tätigkeit im Betrieb mit Hauptsitz in Burgenland
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Ausmaß: max. 50% der Kurskosten, max. € 15.000,– pro Antrag für Kurs-, Seminar und Trainingsbeiträge
(Weitere Infos unter: www.wibag.at)
Qualifizierungsförderungszuschuss (Amt der Burgenländischen Landesregierung)
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Zivil-/Präsenzdiener und Lehrlinge
Was wird gefördert: berufsbezogene Aus- und Weiterbildung
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Burgenland
- max. monatliche Bruttoeinkommen bei Alleinverdiener € 2.401,– plus 10% für Ehepartner / plus 10% für jedes Kind
- max. monatliche Familieneinkommen € 3.842,–
Ausmaß: Zuschüsse zu den Kurs- bzw. Schulungskosten, Informationen erhalten Sie beim Hauptreferat Sozialwesen der Burgenländischen Landesregierung
(Weitere Infos unter: www.burgenland.at)
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Förderungen
Bildungsscheck des Landes Salzburg (Amt der Salzburger Landesregierung)
Wer wird gefördert: WiedereinsteigerInnen oder Personen ohne Matura oder einer höheren Ausbildung
Was wird gefördert: Berufsbezogene Bildungsmaßnahmen, ausschließlich Schulungskosten
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Salzburg
- Bildungsträger muss als Einrichtung öffentlich anerkannt sein
- Maßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung dienen
Ausmaß: 50% der Kurskosten, max. € 830,– (Berufsreifeprüfung € 1.000,–)
(Weitere Infos unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck)
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Förderungen
Bildungsscheck der AK Kärnten
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen und Freie DienstnehmerInnen
Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen, Praktikum für AltenfachbetreuerIn nen
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- Steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter € 28.000,- lt. Ziffer 245 des Jahreslohnzettels
Ausmaß: abhängig von den Kurskosten, max. € 546,- monatlich
(Weitere Infos unter: www.akktn.at)
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Förderungen
Tiroler Bildungsförderung - Bildungsgeld update (Amt der Tiroler Landesregierung)
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Personen im Karenz oder Bildungskarenz, WiedereinsteigerInnen, selbstständige UnternehmerInnen
Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
Ausmaß: max. 25 % der Kurskosten, max. € 500,-
(Weitere Infos unter: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung)
Tiroler Bildungsförderung - Bildungsbeihilfe (Amt der Tiroler Landesregierung)
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen
Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen, die mit einer Reduktion bzw. Entfall des Einkommens verbunden sind
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Schulungsdauer max. 2 Jahre
- Förderungsantrag muss spätestens 2 Monate nach Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
Ausmaß: hängt von der Höhe des Einkommensausfalls ab
(Weitere Infos unter: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung)
Tiroler Bildungsförderung - Bildungsdarlehen (Amt der Tiroler Landesregierung)
Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen,WiedereinsteigerInnen, FörderungswerberInnen
auf dem Weg zur Unternehmensgründung
Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen und Umschulungen
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Schulungsdauer max. 2 Jahre
- Familieneinkommen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten
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