Förderungen österreichweit

Eingliederungshilfe COME BACK (AMS)

Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen
Voraussetzungen:

  • Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person
  • FörderungswerberIn und die zu fördernde Person müssen vor Beginn der Beschäftigung Kontakt mit dem AMS aufnehmen

Ausmaß: Festlegung erfolgt in Absprache mit dem AMS

(Weitere Infos unter: www.ams.at)

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF – Ziel 2 (AMS)

Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Qualifizierung
Voraussetzungen:

  • Vorlage eines Bildungsplanes
  • Förderungsantrag muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht werden

Ausmaß:
gestaffelt nach Alter
Kursgebühren von max. € 10.000, pro TeilnehmerIn und Begehren

(Weitere Infos unter: www.ams.at)

Förderung der Lehrausbildung

Wer wird gefördert: Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen
Was wird gefördert: gefördert wird die Lehrausbildung von

  • Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
  • Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • TeilnehmerInnen an einer integrativen Berufsausbildung
  • Erwachsenen mit Qualifikationsmängeln (über 18 Jahre)

Voraussetzungen:

  • Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person
  • FörderungswerberIn und die zu fördernde Person müssen vor Beginn der Beschäftigung Kontakt mit dem AMS aufnehmen
  • regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich

Ausmaß: von der Personengruppe abhängig, bis zu € 755, möglich

(Weitere Infos unter: www.ams.at)

Solidaritätsprämienmodell (AMS)

Wer wird gefördert: Unternehmen, die mit ihren ArbeitnehmerInnen Arbeitsverhältnisse haben, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und in den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes(AVRAG) fallen oder die auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen, wenn eine dem AVRAG analoge Regelung geschaffen wird.
Was wird gefördert:
Arbeitsverhältnisse von (Solidaritäts-) ArbeitnehmerInnen, die ihre Normalarbeitszeit bis zum Ausmaß von 50% reduzieren
Voraussetzung:
Begehrenseinbringung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses der Ersatzarbeitskraft
Ausmaß:
maximal 50 % des durch die Reduktion der Arbeitszeit entfallenden Entgelts

(Weitere Infos unter: www.ams.at)

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe (AMS)

Wer wird gefördert: alle Arbeitgeber im Hotel- und Gastgewerbe, die in der Woche vor dem (geplanten) Saisonbeginn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und mitfinanzieren
Was wird gefördert:
arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Qualifizierung
Voraussetzungen:
Das Begehren muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingereicht werden.
Ausmaß:
90 % der Kursgebühren

(Weitere Infos unter: www.ams.at)

Fachkräftestipendium (AMS)

Wer wird gefördert:

  • Beschäftigungslose
  • Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind
  • vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht

Was wird gefördert: Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2014 beginnen und die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in einer Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.
Voraussetzungen:

  • Beratungsgespräch mit dem AMS
  • FörderungswerberIn muss rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung Kontakt mit dem AMS aufnehmen

Ausmaß: Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, abzüglich eines Krankenversicherungsbeitrages. Im Jahr 2014 sind das täglich € 27,20.

(Weitere Infos unter: www.ams.at)

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Förderungen Wien

Innovation und Beschäftigung (waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)

Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Wien
Was wird gefördert: Personalkosten von InnovationsassistentInnen, Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen und bei Bedarf Beratungskosten werden im Rahmen der Umsetzung bestimmter Innovationsvorhaben gefördert
Voraussetzungen: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind, dass

  • Sie ein Innovationsvorhaben am Betriebsstandort Wien umsetzen
  • bei Produkt- und Prozessinnovationen sowie bei der Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder für Know-how-Transfer zumindest eine neue Innovationsassistentin bzw. ein neuer Innovationsassistent aufgenommen wird
  • sich aus dem Innovationsvorhaben die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für InnovationsassistentInnen oder andere MitarbeiterInnen ergeben. Die Weiterbildungen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden.
  • Es gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU.

Ausmaß:

  • Personalkostenförderung: 50 % des Bruttoentgeltes (exkl. Zuschläge, Prämien, …) je InnovationsassistentIn; max. € 47.000,-.
  • Wenn durch die gezielte Einstellung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten und anderer geeigneter Maßnahmen ein Betrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen geleistet wird, kann darüber hinaus ein Bonus bis zu € 5.000,- gewährt werden.
  • Weiterbildungskostenförderung: 50 % der Weiterbildungskosten, für die von externen SchulungsträgerInnen durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, max. € 7.300,-
  • Beratungskostenförderung: 50 % der Beratungskosten; max. € 4.700,-

(Weitere Infos unter: www.waff.at)

Qualifizierungsförderung für Wiener Unternehmen (waff)

Wer wird gefördert: Unternehmen, die in Wien einen Betriebsstandort haben und ihre MitarbeiterInnen qualifizieren lassen
Was wird gefördert:

  • wenn eine Hilfskraft zur Fachkraft ausgebildet wird
  • berufsbezogene Weiterbildung für Hilfskräfte
  • Sprachkurse aller Arten für Hilfskräfte

Voraussetzungen:

  • Antragstellung durch das Unternehmen vor Beginn der Aus- und Weiterbildung
  • Durchführung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durch externe SchulungsträgerInnen
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme

Ausmaß:

  • Bis zu € 3.000,– Förderung von Personalentwicklungsmaßnahmen für Hilfskräfte (Personen mit maximal Pflichtschulabschluss)
  • Bis zu € 1.000,- Förderung der deutschen Sprachkompetenz
  • Bis zu € 1.000,- Förderung des Erwerbs von (zusätzlichen) Lehrabschlüssen bzw. vergleichbaren Abschlüssen durch qualifizierte MitarbeiterInnen

(Weitere Infos unter: www.waff.at)

Lehrausbildung (waff)

Wer wird gefördert: Unternehmen mit max. 50 Beschäftigten, die in Wien einen Betriebsstandort haben. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, nur wenn das Unternehmen erstmals Lehrlinge ausbildet oder die betriebliche Lehrausbildung um einen Lehrberuf erweitert.
Was wird gefördert: die Ausbildung von MitarbeiterInnen zu LehrausbilderInnen
Voraussetzungen:

  • Die Antragsunterlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach Kursende bzw. abgelegter Prüfung an den waff zu übermitteln.
  • Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder muss in einem Unternehmen in Wien ausbilden.

Ausmaß:
AusbilderInnenkurs: 75 % der Kurskosten bis max. € 500,- pro AusbilderIn
AusbilderInnenprüfung: Prüfungsgebühren bis max. € 100,- pro AusbilderIn

(Weitere Infos unter: www.waff.at)

FRECH – Frauen ergreifen Chancen (waff)

Wer wird gefördert: alle Frauen mit Hauptwohnsitz Wien, die

  • berufstätig sind und sich beruflich verändern oder verbessern wollen
  • junge Frauen, die gerade erst ins Berufsleben eingestiegen sind
  • gut ausgebildete Migrantinnen, die dzt. nicht ihrer Ausbildung entsprechend am Arbeitsplatz eingesetzt sind,

erhalten kostenlos fundierte Informationen und umfassende Beratung. Für beschäftigte Frauen mit mittlerem Bildungsniveau (z. b. maximal Lehrabschluss) besteht außerdem die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungskurse
Voraussetzungen:

  • Berufstätigkeit
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Wunsch nach beruflicher Veränderung

Ausmaß: 90% der Kurskosten, max. € 3.700,-

(Weitere Infos unter: www.waff.at)

BildungsKonto (waff)

Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende mit Wohnsitz in Wien
Was wird gefördert: berufsbezogene Aus- und Weiterbildung
Voraussetzungen: unterschiedliche Voraussetzungen je nach Beschäftigungsstatus
Ausmaß:
Für Beschäftigte: 50% der Kosten, max. € 200,–
Für arbeitslos und arbeitsuchend gemeldete Personen: 50% der Kosten, max. € 300,–

(Weitere Infos unter: www.waff.at)

WeiterbildungsTausender (waff)

Wer wird gefördert: WienerInnen in aufrechtem Beschäftigungsverhältnis
Was wird gefördert: berufsbezogene Aus- und Weiterbildung
Voraussetzungen: unterschiedliche Voraussetzungen je nach Fördermodell (Sie haben maximal Pflichtschulabschluss/Sie möchten einen Abschluss nachholen/Sie verfügen über ein geringes Einkommen)
Ausmaß: unterschiedliche Höhe der Förderung je nach Fördermodell

(Weitere Infos unter: www.waff.at)

BildungsBonus – nach der Lehre (waff)

Wer wird gefördert: AbsolventInnen einer Lehre
Was wird gefördert: berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen
Voraussetzungen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Lehre
  • Der Kurs wird innerhalb der nächsten 2 Jahre nach Lehrabschluss begonnen
  • Der Weiterbildungskurs muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger abgelegt werden
  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildung beim waff gestellt werden

Ausmaß: max. € 200,-
Kann auch in Kombination mit dem BildungsKonto und dem WeiterbildungsTausender des waff eingelöst werden.

(Weitere Infos unter: www.waff.at)

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Förderungen Niederösterreich

Bildungsförderung (Land NÖ)

Wer wird gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens 3 Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS Arbeit suchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
  • SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungs-vorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z.B. Straßenwärter, Tischler, Elektriker, etc.

Was wird gefördert: berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient
Voraussetzungen:

  • AntragstellerInnen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die  eines anderen EWR-Mitgliedstaates besitzen.
  • Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens 3 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich liegen.
  • Ein berufsspezifischer Weiterbildungskurs, absolviert bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Beruf.
  • Die berufsspezifische Weiterbildung muss zur Arbeitsplatzsicherung erfolgen.
  • Die AntragstellerInnen müssen die Kurskosten teilweise oder zur Gänze selbst getragen haben.

Ausmaß: Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.640,– als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:

  • 50% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren sowie KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
  • 80% der Kurskosten für WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahren und SozialhilfebezieherInnen

(Weitere Infos unter: www.noel.gv.at)

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Förderungen Burgenland

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF – Phasing Out (AMS)

Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Burgenland
Was wird gefördert: Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Arbeitnehmerinnen (Frauen) unter 45 Jahre mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule und von Arbeitnehmerinnen (Frauen) unter 45 Jahre mit höchstens Abschluss einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule oder Studienberechtigungsprüfung in Qualifizierungsverbünden.
Voraussetzung:

  • nur für Personen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden
  • Vorlage eines Bildungsplanes
  • Förderungsantrag muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht werden

Ausmaß: Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren.

(Weitere Infos unter: www.ams.at)

Aus- und Weiterbildung von Unternehmern, Fach- und Führungskräften (WiBAG)

Wer wird gefördert: UnternehmerInnen und leitende Angestellte von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) der industriellen- und gewerblichen Wirtschaft im Burgenland.
Was wird gefördert: Kurs-, Seminar- und Trainingsbeträge mit einem Mindestprojektvolumen von € 300,- exkl. USt
Voraussetzungen:

  • Tätigkeit im Betrieb mit Hauptsitz in Burgenland
  • Antragstellung bei der WiBAG vor Beginn der Maßnahme

Ausmaß: Die anerkennbare Bemessungsgrundlage beträgt max. € 15.000,00 pro Kalenderjahr und FörderwerberIn.

(Weitere Infos unter: www.wibag.at)

Qualifizierungsförderungszuschuss (Amt der Burgenländischen Landesregierung)

Wer wird gefördert: ArbeitnehmerIhnnen, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener
Was wird gefördert: berufsbezogene Aus- und Weiterbildung
Voraussetzungen:

  • Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf € 2.809,– (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen € 4.494,– nicht übersteigen.
  • Der Antrag muss während oder bis spätestens 4 Monate nach Ende des Kurses eingelangt sein.

Ausmaß: Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten (Informationen erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung)

(Weitere Infos unter: www.burgenland.at)

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Förderungen Salzburg

Bildungsscheck (Land Salzburg)

Wer wird gefördert: WiedereinsteigerInnen oder Personen ohne Matura oder einer höheren Ausbildung
Was wird gefördert: Berufsbezogene Bildungsmaßnahmen, ausschließlich Schulungskosten
Voraussetzungen:

  • Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.
  • Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).
  • Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (siehe Förderrichtlinien §1 Abs 5)

Ausmaß: 50% der Kurskosten, Höchstgrenze abhängig von Kursart

(Weitere Infos unter: www.salzburg.gv.at)

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Förderungen Kärnten

Bildungsförderung für ArbeitnehmerInnen Kärnten (Land Kärnten)

Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, Freie DienstnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen, Lehrlinge
Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen ab einem Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten zu je mind. 45 min. Bei einer modularen Kursmaßnahme sind die gewählten Mduleinheiten kumuliert zu sehen.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter € 28.000,- lt. Ziffer 245 des Jahreslohnzettels

Ausmaß: 50 % der Kurskosten und Prüfungsgebühren, max. € 2.500,– innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren

(Weitere Infos unter: www.ktn.gv.at)

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Förderungen Kärnten

Bildungsförderung für ArbeitnehmerInnen Kärnten (Land Kärnten)

Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, Freie DienstnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen, Lehrlinge
Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen ab einem Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten zu je mind. 45 min. Bei einer modularen Kursmaßnahme sind die gewählten Mduleinheiten kumuliert zu sehen.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter € 28.000,- lt. Ziffer 245 des Jahreslohnzettels

Ausmaß: 50 % der Kurskosten und Prüfungsgebühren, max. € 2.500,– innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren

(Weitere Infos unter: www.ktn.gv.at)

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Förderungen Tirol

Bildungsgeld update (Land Tirol)

Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge, öffentlich-rechtlich Bedienstete, Arbeitslose & Arbeitsuchende, Wieder-/ErsteinsteigerInnen, selbstständige UnternehmerInnen mit max. 5 MitarbeiterInnen
Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern
Voraussetzung:

  • Ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol
  • vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mind. sechs Monaten
  • Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme zu mehr als 75%
  • Kursgebühr mind. € 180,- (mit Zusatzförderung mind. € 500,-)

Ausmaß:

  • 30 % der Kurskosten bis maximal € 500,- pro Jahr als Basisförderung sowie
  • 20 % der Kurskosten bis maximal € 300,- pro Jahr als Zusatzförderung für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse- Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)

(Weitere Infos unter: www.tirol.gv.at)

Ausbildungsbeihilfe (Land Tirol)

Wer wird gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben
  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
  • ArbeitnehmerInnen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die zum Zwecke der beruflichen Qualifikationsverbesserung ihr aufrechtes Arbeitsverhältnis karenziert haben
  • WiedereinsteigerInnen und ErsteinsteigerInnen nach Familienphasen

Was wird gefördert: die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen . Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden.
Voraussetzung:

  • Ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol
  • Dauer der Aus- und Weiterbildung mind. 2 Monate und max. 3 Jahre
  • Wochenstundenanzahl mind. 15 Stunden
  • Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten

Ausmaß: Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt

  • 30 % des Einkommensverlustes maximal € 300,– monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • 25% des Einkommensverlustes, maximal € 250,– monatlich,bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer

(Weitere Infos unter: www.tirol.gv.at)

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